Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung von Kunst- und Kultur und die Errichtung und Unterhaltung einer Ausstellung zum Thema elektronische Spiele und Spielgeräte.
Zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere - der Erwerb und die Veräußerung von Ausstellungsgegenständen,
- der Betrieb eines Museums, über welches die Ausstellungsgegenstände gegen Eintrittsgeld der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, - der Betrieb eines zugehörigen Museumsshops, - der Betrieb einer zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft, insbesondere für Besucher der Ausstellung.