Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Abbrucharbeiten aller Art, Erdarbeiten, Rodungsarbeiten und Baumfällung. Ferner sind Gegenstand des Unternehmens der Baustoffhandel, das Baustoffrecycling, Transport und Logistik sowie die Vermietung von Baumaschinen. Des weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Personaldienstleitung.