Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere - bereits vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister - die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Regeno Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG i. Gr. mit Sitz in Glückstadt.