Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung und Handelsgeschäfte aller Art, insbesondere im Bereich der Medizintechnik, Energiewirtschaft und Organisation; Kundenberatung Konzepterstellung, der Bau von Prototypen, Analysierung bestehender Vorgänge sowie deren Anpassung und Umsetzung, soweit nicht genehmigungspflichtig.