Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gestaltung und Handel mit Designs, Internethandel über verschiedene Onlineshops und -plattformen, Erwerb von Waren und Gütern des täglichen Gebrauchs und Verkauf dieser Güter und Dienstleistungen auf Verkaufsplattformen im Internet sowie über verschiedene Onlineshops einschließlich Groß- und Einzelhandel mit Drop-Shipping Geschäften und allen hiermit weitestgehend im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit nicht erlaubnispflichtig.