Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Unternehmen, deren Gegenstand die internationale Spedition, Handels- und Agenturgeschäfte aller Art mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger Geschäfte sowie die Übernahme und das Betreiben von Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen im In- und Ausland ist, insbesondere die Beteiligung an Speditionsunternehmen aller Art ist sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.