Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Gesellschaftsbeteiligungen und anderen Vermögenswerten ist; ferner das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.