Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften, die Unternehmensberatung, Networking zwischen Unternehmen und Investoren, insbesondere im Hinblick auf die Kapitalbeschaffung und Unternehmensfinanzierung sowie Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung dieses Unternehmensgegenstandes geeignet sind. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht vorgenommen.