Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Handelsgesellschaften, die den Erwerb und die Verwaltung von Windkraftanlagen und/oder den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in Windkraftanlagen investieren, zum Gegenstand zu haben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen. Sie ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben, sowie Unternehmens- und Kooperationsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen.