Die Gesellschaft hat mindestens einen Geschäftsführer.
Die Gesellschaft hat zwei Gruppen von Geschäftsführern.
Ist ein Geschäftsführer der Gruppe A bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein oder gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer der Gruppe B.
Sind mehrere Geschäftsführer der Gruppe A bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer der Gruppe A oder durch zwei Geschäftsführer der Gruppe A in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer der Gruppe B oder durch einen Geschäftsführer der Gruppe A in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer der Gruppe A
Gegenstand
Die Entwicklung, die Errichtung, das Halten und der Betrieb eines Terminals für den Import von Flüssiggas am Standort Brunsbüttel (der "Terminal"), unter Berücksichtigung, dass eine spätere Umrüstung des Terminals für den Import nachhaltiger Energieträger, wie z. B.
grüner Wasserstoff oder Wasserstoffderivative, sowie deren Speicherung und Verarbeitung ermöglicht und gefördert werden soll, und alle damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten.