Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, die Neubegründung, der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften oder Anteilen an solchen Gesellschaften, die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere die Beratung von Unternehmen und der Handel mit Produkten, insbesondere in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, sowie alte damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.