Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Speditionelle, kaufmännische Tätigkeiten/Transportdienstleistungen, insbesondere im Schiffsbereich, Organisation von Warenverladungen per See, Land und Luft, An- und Verkauf von Transportleistungen, Import und Exportzollabfertigungen, Dokumentationen für Auftraggeber bei Konsulaten, Notaren und Kammern, Tätigkeiten nach ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen), Vermittlung von Verladebehältern, z.B. Containern und Verpackungsmaterial, alle dem Zweck der Gesellschaft dienenden Tätigkeiten.