Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Webseitenerstellung (Erstellung und Pflege von Webseiten für Unternehmen und Privatpersonen), Suchmaschinenoptimierung, Internetwerbung/Internetpublikationen, Foto- und Webdesign, digitale Bildbearbeitung, organisatorische Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie Beratung und Unterstützung bei den unterschiedlichsten Angelegenheiten im Bereich der Internetnutzung (keine Rechtsberatung und keine Tätigkeit nach § 34 c GewO), Durchführung von Bürodienstleistungen.