Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen, die Übernahme der Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin, die Projektentwicklung, die Vorbereitung und Realisierung von Investitionen im Rahmen der Projektentwicklung sowie der Ankauf, Umwandlung, Aufteilung, Verwaltung und Verkauf privater und gewerblicher Immobilien, sowie die Vermietung von Eventflächen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere nach KWG.