Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Förderung der Mildtätigkeit durch die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung der Hilfe für Behinderte und des Wohlfahrtswesens. Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von stationären und ambulanten Einrichtungen für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen und Benachteiligungen, insbesondere Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen zur schulischen und beruflichen Integration, Werkstätten, Förder- und Betreuungseinrichtungen, und durch ein Angebot von Beratungshilfen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.