Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung sowie die Beteiligung an und die Kooperation mit anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Immobilien, außerdem der Erwerb von Grundstücken, Immobilien und der Verkauf sowie die Verwaltung von eigenem Grundbesitz, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Immobilien, sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, außerdem die Bebauung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und Teileigentumseinheiten auf eigene und fremde Rechnung und deren Veräußerung. Desweiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften und Projektierung, Planung, Steuerung, Überwachung, Koordinierung und Abwicklung von Immobilienprojekten, Erbringung von Baunebenleistungen und Baunebentätigkeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.