Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Ingenieurbüros, die Entwicklung und Herstellung sowie der Handel mit Hard- und Softwareprodukten, Elektronikkomponenten und sonstigen Maschinenteilen aller Art, allgemeine Wartungs- und Servicedienstleistungen sowie die Bereitstellung von Sicherheitstechnik und -service, ferner die Übernahme von Werksvertretungen und der Import und Export von Waren aller Art, ausgenommen der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.