Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Schneiden und Biegen von Betonstahl sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, Verlegen von Betonstahl, Bauhauptleistungen im Hochbau, Innenausbau für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen aller Art sowie Abriss, Handel mit Baustoffen/ Transportleistungen für eigene und fremde Rechnungen - mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Güter- und Personentransporten.