Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar mit dem Einwerben und Verwalten von Anleger-/Nachrang-Kapital, welches der Unternehmensgruppe der SAB WindTeam GmbH zwecks gruppeninterner Finanzierung direkter oder indirekter Investitionen in Projekte im Bereich der Windenergie zur Verfügung gestellt wird, soweit die Tätigkeiten nicht unter das Kreditwesengesetz fallen und allen damit zusammenhängenden Arbeiten befassen, sowie die Übernahme der unbeschränkten Haftung und Geschäftsführung dieser Unternehmen.