Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel, der Bau und die Reparatur von allen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Maschinen und Geräten des Hoch- und Tiefbaus von stationären Anlagen zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.