Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften, die im Bereich der Entwicklung und/oder dem Vertrieb von pharmazeutischen Produkten jeglicher Art tätig sind, sowie Erbringung von Management-, Finanzierungs-, Controlling- und Verwaltungsleistungen sowie sonstige damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen an die Beteiligungsunternehmen.