Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb oder Bau, das Halten und Verwalten sowie der Verkauf von eigenem und fremden Immobilienvermögen sowie die komplette kaufmännische und technische Betreuung in diesem Zusammenhang sowie die Geschäftsführung und Vertretung von Kommanditgesellchaften sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin. Ferner die Vermittlung von Immobilien jeglicher Art.