Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Montage von Fertigteilelementen aller Art aus Naturstein und anderen Werkstoffen an Fassaden und allen anderen Bauteilen, die Verlegung von Boden- und Wandverkleidungen, Treppenstufen und Mosaiken, die Ausführung von Estrich-, Verfügungs-, Putz-, und Versiegelungsarbeiten, Betonwerkstein- und Fliesenfertigteilmontagen, sowie die Ausführung von Fassaden- und Betonsanierungen und verwandte Bauleistungen, sowie Reinigungen aller Art, sofern es nicht genehmigungspflichtig oder handwerkliche Arbeiten sind und die Objekt- und Baubetreuung mit allen damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten.