Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Kauf und Verkauf sowie die Vermarktung von frischen und tiefgefrorenen Fleisch, Fisch, Meeresfrüchten, sonstigen Fischprodukten, Konserven und anderen Nahrungsmitteln. Weiterhin der Handel, Kauf und Verkauf sowie die Vermarktung von Non-Food-Produkten aller Art.