Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Papierverarbeitung, insbesondere die Montage, Stanzung und Konfektionisierung von Verpackungen, weiterhin die Bau-, Gebäude-, Glas- und Unterhaltsreinigung sowie Warenhandel, insbesondere mit Elektronik- und Textilartikeln, das Angebot und Ausführen von Hausmeisterservice-Leistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.