Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Förderung der beruflichen Bildung i. S. v. § 52 Abgabeordnung (AO) durch Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung insbesondere von Personen für ärztliche und nicht-ärztliche Berufe im Gesundheitswesen sowie die Information und Weiterbildung der Bevölkerung in medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Themenstellungen, soweit diese keine berufsspezifische Ausbildung erfordern. Insbesondere soll die Gesellschaft die Ausbildungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen im Versorgungsbereich der Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH sicherstellen.