Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Besitz, Verwaltung, Vermietung und Handel mit Immobilien, insbesondere solchen von historischem Wert, sowie die Entwicklung von Immobilienkonzepten und die Unternehmensberatung. Die Entwicklung, der Verkauf und der Einbau von Umwelttechnik sowie der Handel mit Baustoffen und nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art. Ferner die Durchführung umweltgerechter Immobiliensanierung sowie die Durchführung von Tischler-, Zimmerer-, Maurer- und Betonarbeiten aller Art. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Makler nach § 34 c der Gewerbeordnung für die Vermittlung des Verkaufs und der Vermietung von Immobilien und Grundstücksrechten.