Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sämtliche Dienstleistungen im Veranstaltungsbereich, insbesondere Sicherheitsdienst, Ordnerdienst, Reinigungsarbeiten, sowie alle damit irgendwie im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche sowie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung sowie sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Personaldienstleistung, insbesondere On-Site Management, Outsourcing und Outplacement sowie alle irgendwie im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche.