Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Verarbeitung von Holz, Herstellung von Dachstühlen, Dacheindeckungen und Hallenbauten jeglicher Art, sowie die Durchführung von Gewerken nebst Abbruch, Dienstleistungen und Handelsgeschäften, die hiermit in Verbindung stehen. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu
Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen.