Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien jeglicher Art, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (Maklertätigkeit), die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten und/oder Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechten und wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung (Bauträger-/Baubetreuertätigkeit) sowie die sachverständige Gutachtenerstellung, Beratung und Planung im Immobilienbereich jeglicher Art. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind.