Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren verschiedener Art einschließlich Im- und Export, der An- und Verkauf von Maschinen aller Art, insbesondere von Bau- und Landmaschinen; ferner Hausmeistertätigkeiten und Service rund ums Haus, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudedienste (z.B. Reinigung nach Hausfrauenart), Logistik und Kurierdienst sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.