Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Accessoires und Lederwaren sowohl stationär in Geschäftslokalen als auch über elektronische Netzwerke, sowie der Verkauf von Snack- und Convienience Produkten wie Eis, Crepes, Softdrinks und Kaffeespezialitäten; zu diesem Zweck ist es der Gesellschaft gestattet, Handelsmarken aller Art zu gründen, zu kaufen und zu betreuen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Grundstücke zu erwerben und zu veräußern. Die Gesellschaft kann auch andere Unternehmen gründen, erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.