Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, die Bewirtschaftung und Entwicklung sowie das Management von bebauten und unbebauten Grundstücken im Inland sowie die Beteiligung an Immobiliengesellschaften, Handelsmaklertätigkeit und Unternehmensberatung. Dies schließt die Vermarktung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, fremden und eigenen Immobilien und die Ausführung von allen Hilfsgeschäften, die zur Erreichung vorstehenden Zwecks erforderlich sind sowie alle Bauneben- und Handelsgeschäfte, die keiner gesonderten Zulassung oder gewerberechtlichen Genehmigun bedürfen, mit ein, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften.