Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Anschaffung von beweglichen und unbeweglichen Anlagen, Finanzierung eigenen Anlagevermögens, die langfristige Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Anlagen aller Art - insbesondere von Versorgungsnetzen - und die Durchführung aller für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen.
Die Gesellschaft tätig keine Geschäfte i.S. des § 34 c GewO.