Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Produktion, Marketing, Entwicklung, Vertrieb, Verkauf sowie der Handel von Schiffsfarben aller Art und sonstigen Artikeln, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die geeignet erscheinen, die Erreichung des vorstehenden Zwecks direkt oder indirekt zu fördern. Dies schließt den Erwerb von Immobilien und Maschinen sowie deren Verpachtung/Vermietung ein. Vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses darf die Gesellschaft Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Deutschland und im Ausland gründen und kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder diese gründen.