Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, darf dieser Rechtsgeschäft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermittlung, der Vertrieb, die Verwertung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien aller Art, die Tätigkeit als Grundstücksmakler und die Tätigkeit als Finanzvermittler auch soweit hierfür eine besondere Genehmigung z.B gem. § 34 c GewO oder einer anderen Bestimmung erforderlich ist.