Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit für die Presse sowie Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations), Tätigkeit für Funk- und Fernsehen, sowie Werbung, Foto- und Textservice jeglicher Art. Ferner die gem. § 34c Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 GewO gewerbsmäßige Vermittlung über
a) den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder die Vermittlung von Wohnräumen oder der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
b) den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Absatz 1 Satz 1, oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
c) bzw. die gewerbsmäßige Verwaltung über das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgelichen Gesetzbuches (Wohnimmobilienverwalter).