Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von vollstationären Seniorenpflegeheimen, die Vermietung von seniorengerechtem Wohnraum, Serviceleistungen für Seniorenwohnanlagen sowie alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, übernehmen, veräußern, ihre Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und schließen. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge jeder Art abschließen.