Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Wettbüros, die Vermittlung von Internetdiensten und Sportwetten jeder Art sowie die Vermietung und Verpachtung und der Handel mit Waren, die mit dem vorstehenden Gegenstand im Zusammenhang stehen, auch über das Internet sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Büroservice und Personalvermittlung.