Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einen oder mehrere Geschäftsführer von den
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die technische Beratung und Planung sowie die technische und kaufmännische Betriebsführung und Überwachung von Windkraftanlagen, anderen Anlagen aus dem Bereich regenerativer Energien sowie sämtlichen Erzeugungsanlagen für elektrische sowie thermische Energie, ferner die Vermarktung der technischen Betriebsführung von Windenergieanlagen und während der Betriebszeit technische und kaufmännische Dienstleistungen im Bereich der regenerativen Energien.