Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Erbringung von Arbeiten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus und der Gartenpflege sowie die Lieferung von Pflanzen im weitesten Sinne und gartentechnischen Gegenständen, ferner der Erwerb von Immobilien zum Zwecke der eigenen Nutzung und/oder der Vermietung und Verpachtung sowie deren Veräußerung und die Beteiligung an anderen Unternehmen auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung.