Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung eigenen, in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen angelegten Vermögens und aller sich daraus ergebenen Geschäfte, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Beratung bei der Durchführung von betrieblichen Projekten aller Art, insbesondere die Erstellung und Umsetzung von Strategie- und Vertriebskonzepten sowie die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Handelsgesellschaften, soweit keine Erlaubnis erforderlich ist.