Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Kommunikations-Management im gesamten Versicherungsbereich, Gewinnung neuer Vertriebspartner im Auftrag von Versicherungsgesellschaften, Gewinnung von Neu-Kunden im Versicherungsbereich, Vermittlung von Versicherungen, Unternehmensberatung sowie Beratung von Endverbrauchern. Das Unternehmen ist tätig in der Akquise sowie in der Betreuung. Das Unternehmen ist ebenfalls tätig als Kommunikations-Center und übernimmt jegliche Aufträge bezüglich Kommunikation in der gesamten Wirtschaft (Anschreiben, Telefonie, Vertrieb). Die Gesellschaft ist hierbei zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich oder notwendig erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.