Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anbahnung und die Abwicklung von eigenen und/oder fremden Investitionen in Metalle (Gold/Silber/Technologiemetalle) und seltene Erden, die Vornahme von deren Einlagerung im eigenen und/oder fremden Namen in geeigneten Lagerstätten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden
Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.