Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Ausübung des Heizungs- und Lüftungsbauerhandwerkes (gemäß Novellierung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks HWO vom 01. April 1998: "Installateur- und Heizungsbauer"), der Verkauf, die Installation und Instandsetzung von Heizungs- und Lüftungsanlagen samt deren Betreuung und Wartung und aller damit zusammenhängenden Geschäfte; des Weiteren Ausübung des Sanitärhandwerks, Installation und Instandsetzung von Sanitärobjekten und -anlagen einschließlich Verkauf sowie Betreuung und Wartung und aller damit zusammenhängenden Geschäfte.