Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Erwerb, das Halten, Verwalten, Verwerten und Vermitteln von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit
- der Aufbau, der Betrieb und die Ausgründung von Internetangeboten
- die Beratung und Betreuung von Unternehmen sowie die Vermittlung und der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen aller Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte mit dem Schwerpunkt auf Realisierung von Geschäftsideen
- Entwicklung von Software,
jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.