Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen jeder Art auf eigene Rechnung und im eigenen Namen sowie die Beratung in allen Fragen der Unternehmensführung, Unternehmensorganisation und Verbesserung von Geschäftsprozessen sowie die Unterstützung bei der finanziellen Berichterstattung. Das umfasst auch die operative Umsetzung sowie Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.