Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet, insbesondere die Tätigkeit als Produktentwickler; die Erstellung, der Betrieb und Vertrieb sowie Lizenzierung von Onlineprodukten; die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der Medien und Werbewirtschaft und EDV-Dienstleistungen; der nicht zulassungspflichtige Erwerb sowie die An- und Verpachtung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen oder Gesellschaften im In- und Ausland für die Gesellschaft; die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen oder Gesellschaften; der Handel mit virtuellen Gütern; die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten, je für eigene Rechnung und im eigenen Namen