Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ausgenommen sind Rechts- und Steuerberatungstätigkeiten sowie Tätigkeiten, die unter das Gesetz von Kapitalanlagegesellschaften fallen oder Bank- und Versicherungsgeschäfte im engeren Sinn (§ 1 KWG) darstellen.