Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung (Komplementärin), der Verwaltung und Geschäftsführung der noch zu gründenden Farm and Country Service DE GmbH & Co. KG, deren Gegenstand der Handel mit Produkten für die Landwirtschaft und der Handel mit den von der Landwirtschaft erzeugten Produkten sowie die Einbringung von Dienstleistungen im Bereich der Agrarwirtschaft ist.